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Der Hauptangeklagte im Kusel-Prozess soll im Gefängnis Bilder vom Tatort weitergegeben haben. Die Familie der toten Polizistin hat ihn deswegen angezeigt.
Polizistenmord bei Kusel
Tom RÜDELL
(tom/dpa/lrs) - Der Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar im rheinland-pfälzischen Kusel hat bereits einige Schlagzeilen gemacht, am Montag kam eine neue dazu: Der Hauptangeklagte, der 39 Jahre alte Saarländer Andreas S., soll in der Untersuchungshaft zwei Fotos der erschossenen Polizistin Yasemin B., die am Tatort gemacht wurden, einem Mithäftling gezeigt haben. Mit diesem habe S. mehrfach über die Tat gesprochen und ihm dabei auch Teile der Ermittlungsakte gezeigt - darunter die Fotos. Das hatte der Mithäftling bei einer Vernehmung ausgesagt, so berichtet es der Südwestdeutsche Rundfunk SWR.
Was wir zum Polizistenmord von Kusel wissen
War das Vertuschen von Jagdwilderei ein Motiv für den Tod von zwei Polizisten? Noch sind viele Fragen zur Tat ungeklärt.
Die Familie der getöteten 24-jährigen Polizeianwärterin hat daraufhin Anzeige erstattet. Das Weitergeben der Tatortfotos sei „grob anstößiges und ungeheuerliches Verhalten“, zitierte der Vorsitzende Richter Raphael Mall aus der Anzeige wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten.“
Nebenangeklagter macht Angaben zur Person
Der Nebenangeklagte Florian V. hat am 15. Verhandlungstag am Montag erstmals ausführlich Angaben zur Person gemacht. Der 33-Jährige hatte bisher geschwiegen - am Montag antwortete er nun auf etwa 40 Fragen. Darin schilderte der Saarländer eine schwierige Jugend nach der Scheidung seiner Eltern und einem zeitweiligen Umzug nach Süditalien.
„Mitten am Tag und mit dem Gewehr in der Hand“
Nach den Polizistenmorden von Kusel durch Wilderer zeigt ein Blick nach Luxemburg: Hier gibt es keine Fälle von Wilderei. Aber andere Probleme.
Die mit Spannung erwarteten Fragen zur nächtlichen Tat bei Kusel konnte Richter Mall jedoch nicht stellen: Ein wichtiger Gutachter fehlte am Montag wegen einer Corona-Erkrankung. Nachdem die Verteidigung des Nebenangeklagten daraufhin „erhebliche Bedenken“ äußerte, stellte Mall lediglich „Fragen zur Lebensgeschichte“.
Die Staatsanwaltschaft wirft V. versuchte Strafvereitelung vor - er habe beim Verwischen der Spuren geholfen, aber nicht selbst geschossen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Männer Ende Januar Jagdwilderei betrieben hatten. Die Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Polizeikommissar entdeckten die beiden Männer demnach bei einer Verkehrskontrolle auf einer abgelegenen Kreisstraße. Der Anklage zufolge soll der Hauptangeklagte S. die beiden Polizisten erschossen haben, um die Jagdwilderei zu vertuschen. Die Tat sorgte international für Entsetzen.
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