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Bürger verklagen Diekirch auf mehrere Millionen Euro Schadenersatz

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Seit acht Jahren befinden sich mehrere Grundstücksbesitzer in einem Rechtsstreit mit der Stadt Diekirch - ein Ende ist nicht in Sicht.

PAG-Streit in Diekirch

Michèle GANTENBEIN

Michèle GANTENBEIN

Seit acht Jahren befinden sich mehrere Grundstücksbesitzer in einem Rechtsstreit mit der Stadt Diekirch - ein Ende ist nicht in Sicht.

Im Streit zwischen mehreren Grundstücksbesitzern und der Gemeinde Diekirch wegen der Umwidmung von Bauland in eine Grünzone ist immer noch kein Ende abzusehen. Er begann im Jahr 2015. 

IPO , ITV Claude Haagen , seit 100 Tagen Sozial-und Landwirtschaftsminister , Foto:Guy Jallay/Luxemburger Wort
Richter kritisieren Haagen und Bofferding scharf

Diekirch hat unter dem vorigen Bürgermeister Claude Haagen (LSAP) Urteile des Verwaltungsgerichtshofs missachtet. Auch Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) steht in der Kritik.

Zur Erinnerung: Die Gemeinde Diekirch hatte unter dem früheren Bürgermeister Claude Haagen (LSAP) im Rahmen der Neuauflage des PAG Bauland (für Wohnzwecke) wegen des Überschwemmungsrisikos als Grünzone klassiert. Die Besitzer waren gerichtlich dagegen vorgegangen, hatten in letzter Instanz Recht bekommen, doch die Gemeinde hat das Urteil nicht umgesetzt. Auch dagegen hatten die Besitzer geklagt und Recht bekommen, sodass die Gemeinde sich gezwungen sah, dem Urteil in einer neuen Abstimmung im Gemeinderat über die Flächen Rechnung zu tragen. Das geschah am 8. Februar 2023. 

In einem Wahlflugblatt preist die lokale LSAP die Umwidmung der Flächen in eine BEP-Zone für die Errichtung einer Pumpstation und einer Halle als Errungenschaft an.

Der Gemeinderat hat  - einzig mit den Stimmen der LSAP - sechs Grundstücke (137 Ar) in eine „Zone de bâtiments et d'équipements publics“ (BEP) und ein Grundstück in eine Camping-Zone umgewandelt. Laut dem amtierenden Bürgermeister Claude Thill (LSAP) trage die Gemeinde so dem Urteil Rechnung, das verlange, die Flächen wieder bebaubar zu machen - nach Thills Lesart allerdings nicht zwingend zu Wohnzwecken. Der Gemeinde schwebt vor, dort eine Pumpstation und eine Lagerhalle für mobiles Hochwasserschutzmaterial zu bauen. 

Lokale LSAP wirbt mit „verwirklichtem“ Projekt

In einem Wahlflugblatt preist die lokale LSAP die Umwidmung der Flächen in eine BEP-Zone für die Errichtung einer Pumpstation und einer Halle als Errungenschaft an. Dort steht unter dem Titel „verwirklichte LSAP-Projekte“: Umklassierung von Flächen auf „Lohmühle“ in bebaubares Land für „Bâtiments et équipements publics“ (BEP) zur Installation von zusätzlichen Hochwasserschutzmaßnahmen und einer Pumpstation, vor allem notwendig bei extremen Unwetterlagen.

Zwar wurden die Flächen vom Gemeinderat tatsächlich umklassiert, allerdings fehlt noch die Zustimmung vom Intérieur.

Zwar wurden die Flächen vom Gemeinderat tatsächlich umklassiert, allerdings fehlt noch die Zustimmung vom Intérieur. Ob das Intérieur die Umwidmung genehmigen wird, ist aufgrund der Gerichtsurteile in dieser Angelegenheit alles andere als sicher. Auf Nachfrage des „Luxemburger Wort“ teilte das Innenministerium am Mittwoch mit, zur Umklassierung seien zwei Beschwerden und die Stellungnahme der Gemeinde dazu eingegangen. Jetzt sei die Commission d'aménagement am Zug, die ein Gutachten dazu erstellt, und erst danach fälle Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) ihre Entscheidung. Von verwirklichtem Projekt kann also keine Rede sein. 

Hinzu kommt, dass die Gemeinde nicht Eigentümerin der Flächen und völlig unklar ist, ob das Projekt überhaupt umgesetzt werden kann. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Grundstücksbesitzer der Gemeinde ihre Flächen zur Verfügung stellen. Sie sind mit der Umklassierung in eine BEP-Zone nicht einverstanden und wollen, dass die Flächen, wie zuvor, zu Wohnzwecken genutzt werden können.

Diekirch verliert im Rechtsstreit um Grundsteuererhöhung

Das Verwaltungsgericht hat schon viele Entscheidungen der Stadt Diekirch gekippt. Jetzt hat es die Grundsteuererhöhung auf ungenutztem Bauland annulliert.

Diekirch verliert im Rechtsstreit um Grundsteuererhöhung

Mit ihrer Entscheidung, etwa 1,5 Hektar Wohnbauland in eine Grünzone umzuwandeln, hat die Gemeinde die Gesamtfläche an Bauland im neuen PAG im Vergleich zum vorigen PAG und somit die Möglichkeit, Wohnraum zu schaffen, reduziert. Andererseits aber hatte die Stadt beschlossen, Bauland stärker zu besteuern, und den Hebesatz von 750 auf 15.000 Prozent erhöht, um Grundstücksbesitzer dazu zu bringen, ihre Flächen zu bebauen. Gegen diese Entscheidung hatten Grundstücksbesitzer geklagt und am 10. Februar 2023 vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz Recht bekommen. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Steuererhöhung unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig sei. 

Grundsteuererhöhung: Zur Kasse, bitte!

Diekirch erhöht ab 2021 die Grundsteuer, um Baulücken zu mobilisieren. Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng) hält die Maßnahme für angebracht, das Syvicol reagiert verhalten.

Auf Nachfrage des „Luxemburger Wort“ teilte der Anwalt der von der Umwidmung betroffenen Grundstücksbesitzer mit, dass sie die Stadt Diekirch wegen der Unklassierung und der langen Gerichtsgeschichte (acht Jahre) auf Schadenersatz in Höhe von mehreren Millionen Euro verklagen werden. 

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