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CGFP: „Regierung erschwert Erwerb von Wohneigentum“

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Der Kommentar

Die Vertreter der Jugendparteien wollen es nicht einsehen - aber mit ihren öffentlichen Auftritten schaden sie der Jugend nur noch.

Eine Simulation begeistert

02.02.2023 Model european parliament Luxemoburg , Luxemburg , Schülerparlament Schüler simulieren Parlament mit Gespräch Xavier Bettel , Forum Geessekneppchen , politiker selfie mit Jugend Jugendliche selfi , Foto: Marc Wilwert / Luxemburger Wort

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Für Jugendliche ist das "Model European Parliament" eine Gelegenheit, einmal im Jahr zu experimentieren, was politische Diskussionskultur wirklich bedeutet.

ARCHIV - 28.10.2022, Berlin: Ein Bauarbeiter arbeitet auf einer Baustelle von einem neu gebauten Wohnhaus im Berliner Südosten. Nach dem Emporschnellen der Bauzinsen in diesem Jahr erwarten Fachleute 2023 weitere, aber moderate Anstiege. (zu dpa "Experten erwarten 2023 moderat steigende Bauzinsen") Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Analyse und Meinung

18.10.2022, Niedersachsen, Lingen: Stromleitungen vor dem Kernkraftwerk Emsland. Die verbleibenden drei deutschen Atomkraftwerke sollen maximal bis zum 15. April 2023 weiterlaufen können. Das hat Kanzler Olaf Scholz (SPD) entschieden. (zu dpa "Scholz spricht Machtwort: Drei AKW sollen länger laufen können") Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Investoren wie der Pensionsfonds dürften sich nicht von den technologischen Entwicklungen der realen Welt abkoppeln, meint Robert Goebbels.

Analyse und Meinung

Immer mehr Kinder werden immer früher und immer länger in einer Struktur betreut. Das hat katastrophale Folgen für ihre Entwicklung.

Martine Hansen über die Frage, was für Kinder das Beste ist und warum die Entscheidungsfreiheit bei der Kinderbetreuung gewahrt werden muss.

Können Finanzierungskosten und Schuldzinsen von Immobilien, die noch nicht bewohnt sind, nicht mehr in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden?, fragt die CGFP.

Wohnungsbau

Können Finanzierungskosten und Schuldzinsen von Immobilien, die noch nicht bewohnt sind, nicht mehr in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden?, fragt die CGFP.

(C./mig) - „In der ohnehin schon sehr angespannten Wohnungslage ist es umso unverständlicher, dass die Regierung nun aufgrund neuer Bestimmungen vielen Bürgern den Traum der eigenen vier Wände zusätzlich erschwert“, schreibt die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP am Dienstag in einer Pressemitteilung.

Lokales, Olm, Bauprojekt Elmen, Bau von 800 Wohnungen, kleines Dorf, Autofreie Zone, Foto: Anouk Antony/Luxemburger Wort
Steigende Kosten bremsen den Wohnungsbau

Der Zugang zu Wohneigentum im Land werde „noch komplizierter“, so die Immobilienexperten von JLL. Attraktiv bleibt der Bürosektor für Investoren.

Es geht um Änderungen bezüglich der steuerlichen Absetzung von Finanzierungskosten und Schuldzinsen von unbewohnten Immobilien. „Bislang konnten Eigentümer die Finanzierungskosten und Schuldzinsen für Arbeiten an einer Immobilie, die vor dem Einzug getätigt wurden, steuerlich geltend machen“, erklärt CGFP-Präsident Romain Wolff auf LW-Nachfrage. „Doch dann kam 2021 ein Urteil des Verwaltungsgerichts, in dem die Richter zum Schluss kamen, dass diese Regelung auch für Reparaturkosten, die vor dem Beziehen des Eigenheims anfallen, gelten sollte - sofern es sich dabei nicht um Investitionsausgaben handelt.“

Nach dem Urteil hat die Politik Änderungen am Einkommenssteuergesetz (Artikel 98) und an der großherzoglichen Verordnung vom Dezember 2016 vorgenommen, was nach Ansicht der CGFP völlig gereicht hätte. Doch dabei scheint es nicht geblieben zu sein. Laut der Staatsbeamtengewerkschaft wurde Artikel 4b der großherzoglichen Verordnung gestrichen. Die Frage, die die CGFP sich nun stellt: Inwiefern betrifft das Abschaffen des Artikels das Absetzen von Finanzierungskosten und Schuldzinsen bei unbewohnten Immobilien? „Das ist völlig unklar“, so Romain Wolff. Unklar sei auch, inwiefern Schuldzinsen bei Überbrückungskrediten, die früher vollständig steuerlich geltend gemacht werden konnten, auch weiterhin abgesetzt werden können.

Sollte es so sein, dass die Kosten und Zinsen nicht mehr in dem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können, werden die Menschen eine böse Überraschung bei ihrer Steuererklärung erleben.

Romain Wolff, CGFP-Präsident

Es droht eine böse Überraschung

Die Angelegenheit, um die es hier geht, ist höchst technisch. Umso unwahrscheinlicher ist es, dass die Bürger sich in der Materie auskennen. „Sollte es so sein, dass die Kosten und Zinsen nicht mehr in dem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können, werden die Menschen eine böse Überraschung bei ihrer Steuererklärung erleben“, sagt Romain Wolff. „Wir leben in Zeiten hoher Inflation, hoher Immobilienpreise und hohen Schuldzinsen. Es ist ein denkbar schlechter Zeitpunkt, jetzt mit solchen Änderungen zu kommen“, so der CGFP-Präsident. 

Die CGFP fordert die Regierung auf, Antworten zu liefern und das großherzogliche Reglement gegebenenfalls noch vor Ablauf des Steuerjahrs 2023 nachzubessern, und zwar so, dass „bei der Gesetzgebung zum Abzug von Schuldzinsen und Finanzkosten keine Verschlechterungen eintreten“.

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