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Deutscher Bundestag beschließt Heizungsgesetz

Nach langem Hin und Her

Selten stand ein Gesetzentwurf so in der Kritik: Nun wurde in Deutschland die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen.

In Deutschland soll die Energiewende vor allem auch in den Heizungskellern vorangetrieben werden.

In Deutschland soll die Energiewende vor allem auch in den Heizungskellern vorangetrieben werden. Foto: Silas Stein/dpa

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag nach monatelangen Konflikten das umstrittene Heizungsgesetz beschlossen. Es soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten. Für das Gesetz stimmten 399 Abgeordnete, mit Nein 275 bei fünf Enthaltungen.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, des sogenannten Heizungsgesetzes, zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten

Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll.

Vor dem Beschluss gab es im Bundestag eine kontroverse und lautstarke Debatte. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte das Gesetz gegen scharfe Kritik der Opposition. Er sagte: „Ich finde es berechtigt, mit konkreten und auch besorgten Nachfragen auf dieses Gesetz einzugehen. Was man allerdings nicht durchgehen lassen sollte, ist, den Menschen Sand ins Auge zu streuen – zu sagen, wir machen Ziele, aber wir tun nichts dafür, dass diese Ziele erreicht werden.“

Die unionsgeführte Bundesregierung habe beschlossen, dass Deutschland 2045 klimaneutral sein solle. Es seien aber keine konkrete Maßnahmen vorgeschlagen worden, sagte Habeck. Nun werde es konkret, Millionen von Menschen seien betroffen. Er nehme Sorgen sehr ernst. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, schütze die Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Energiepreisen und sorge für eine soziale Ausbalancierung.

Erster Entwurf aufgrund von Widerstand stark überarbeitet

Über das Gesetz hatte es lange Konflikte gegeben. Auf Druck – vor allem des Koalitionspartners FDP – hatte es grundlegende Änderungen des ursprünglichen Entwurfs gegeben. Die FDP betont vorrangig „Technologieoffenheit“ – nach dem Motto: „Die Heizung muss zum Haus passen und nicht umgekehrt.“

Das Gebäudeenergiegesetz - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - sollte eigentlich Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen.

Das Bundesverfassungsgericht aber stoppte eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

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Heilmann kritisierte am Freitag im Bundestag, dass es keine erneute Sitzung des zuständigen Bundestagsausschusses gegeben habe. Er hatte mit Blick auf eine weiter anhängige Klage bereits gesagt, er halte die letzte Lesung im Bundestag allein nicht ausreichend. Sollte die Regierung nicht nachsteuern, würde sie ein formell verfassungswidriges Gesetz beschließen.

Die Opposition im Bundestag war am Dienstag mit einem Antrag gescheitert, eine Entscheidung zum Heizungsgesetz zu verzögern. Sie wollte eine erneute Beratung im zuständigen Bundestagsausschuss sowie eine erneute Expertenanhörung.