Eran, eraus ... an elo
Alle sieben Parteien befürworten die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für inhaftierte Arbeiter. Foto: Guy Jallay
Im Vorfeld der Wahlen hat der Verein „Eran, eraus ... an elo?“, der sich unter anderem für die Förderung der Wiedereingliederung von inhaftierten Personen sowie die Verbesserung der Haftbedingungen einsetzt, zwölf Fragen an die in der Chamber vertretenen Parteien gerichtet.
Alle sieben Parteien befürworten die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für inhaftierte Arbeiter. Die Arbeit im Gefängnis soll fair entlohnt werden, weshalb ein Statut für inhaftierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgearbeitet werden müsse. Der Dringlichkeit des Baus einer psychiatrischen Einrichtung für Häftlinge stimmen ebenfalls alle zu.
Personen, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, sollten nicht von alternativen Strafen zur Haft profitieren.
Nicht von einem breiteren Einsatz von Alternativen zu Haftstrafen (etwa elektronische Fußfessel) überzeugt sind Déi Gréng und die ADR. Den Grünen scheint die Gesetzgebung zu diesen Maßnahmen vollständig zu sein. Die ADR ist der Ansicht, „dass Personen, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, nicht von alternativen Strafen zur Haft profitieren sollten“.
Für Übergangsprogramme statt „maisons de transition“
Da das Wohnen auf dem Weg zur Wiedereingliederung an erster Stelle steht, fragt der Verein nach der Position zu dem ursprünglichen Entwurf sogenannter „maisons de transition“ (Übergangsheime, bis ein fester Wohnsitz gefunden ist) – ein Konzept, das einst von der Caritas vorgestellt wurde. Dagegen sprechen sich die DP und Déi Gréng aus, die eher für ein „programme de transition“ plädieren. Diese Idee befürwortet auch die CSV.
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Dass die Haftbedingungen für Frauen kurz- und mittelfristig verbessert werden müssen, befürworten alle Parteien. Die ADR bemerkt aber, dass nicht ein Geschlecht gegenüber dem anderen bevorzugt werden darf.
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Gegen die Einrichtung einer Kommission zur Bewertung von Haftanstalten sprechen sich derweil die DP und Déi Gréng aus. Diese Kontrolle werde bereits durch den Ombudsman gewährleistet, argumentieren beide Parteien.
LSAP will die Verjährung bei Sexualvergehen deutlich anheben
Eine echte Modernisierung des Strafgesetzbuches und eine Erleichterung der Strafkataloge ziehen nur die LSAP und die ADR in Erwägung. Für die Sozialisten müssten die Verjährungsfristen angepasst werden, etwa bei Sexualvergehen von zehn auf 30 Jahre erhöht werden. Drogenkonsumenten sollten außerdem nicht länger als Verbrecher gesehen werden. Unterdessen weist die ADR auf „die Erfindung neuer Verbrechen“ hin, nämlich sogenannter „Gedankenverbrechen“, die aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollten. Auch mit der Hierarchie der verhängten Strafen hat die ADR ein Problem: „Manchmal sind sie viel zu niedrig, manchmal viel zu hoch.“ Dies treffe insbesondere auf die Störung der öffentlichen Ordnung zu.