Verfassungsgericht
Archivfoto: Laurent Blum
Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag müssen sich für Verstöße gegen das Covidgesetz verantworten.
Verfassungsgericht
Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag müssen sich für Verstöße gegen das Covidgesetz verantworten.
Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag hatten im Februar die Rechtmäßigkeit der Anti-COVID-Maßnahmen infrage gestellt. Das Verfassungsgericht hat nun in einem Urteil festgehalten, dass die Einschränkungen mit den Grundrechten im Einklang stehen. Das Covidgesetz widerspricht nicht der luxemburgischen Verfassung.
Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag, die Organisatoren von Anti-Coronademos, mussten sich im Februar vor dem Friedensgericht wegen Verstößen gegen das Covidgesetz verantworten. Damals rechtfertigten Sie sich, indem sie die Verfassungsmäßigkeit des Pandemiegesetzes infrage stellten.
Da das Covidgesetz im Einklang mit der Verfassung ist, gilt diese Verteidigung derzeit nicht mehr. Das Friedensgericht kann demnächst das Urteil im Fall Jacoby-Freitag sprechen.
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