Ministerrat
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Die Regierung hat am Mittwoch einige Modifikationen am bestehenden Covid-Gesetz auf den Weg gebracht.
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Die Regierung hat am Mittwoch einige Modifikationen am bestehenden Covid-Gesetz auf den Weg gebracht.
(TJ) - Der Regierungsrat hat am Mittwochmorgen ein Gesetzesprojekt angenommen, das das Pandemiegesetz vom 17. Juli abändern soll. In dem neuen Text ist vorgesehen, nur noch minimale Covid-Schutzmaßnahmen bis Ende März 2023 beizubehalten.
So soll unter anderem die Isolationsdauer im Fall einer Infektion auf vier Tage reduziert werden. Aktuell liegt diese bei sieben Tagen. In der Folge gilt das ärztliche Attest auch für vier Tage Krankheitsurlaub. Das Gesetzesprojekt sieht keine verpflichtende Isolation zuhause mehr vor. Außerdem soll das systematische „Contact Tracing“ eingestellt werden. Im Fall vom Auftauchen einer gefährlicheren Variante als die aktuell dominierende (Omikron), behält man sich die Möglichkeit aus, das Gesetz schnellstmöglich wieder zu verschärfen.
Erwarteter Anstieg
In den vergangenen Tagen sind in Luxemburg die Corona-Infektionszahlen wieder angestiegen. So wurden am Dienstag über 800 Neuinfektionen registriert. Die Zahl der aktiven Infektionen lag im September teilweise unter 2.000, am Dienstag waren es 4.940. Auch die Zahl der Krankenhauspatienten hat sich im Laufe einer Woche von 12 auf 24 verdoppelt.
Zudem hat der Ministerrat die Empfehlungen des Conseil supérieur des maladies infectieuses in Bezug auf die Booster-Impfdosis gegen Covid-19 und die Impfung gegen Gürtelrose gutgeheißen.
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