Kirche
Foto: Harald Tittel/dpa
Die als "Karin Weißenfels" bekannte Frau fordert von Bischof Stephan Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld.
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Die als "Karin Weißenfels" bekannte Frau fordert von Bischof Stephan Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld.
(KNA) Der Rechtsstreit zwischen einer Angestellten des Bistums Trier und ihrem Arbeitgeber wegen einer Schmerzensgeldforderung geht in eine neue Runde. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Trier am Donnerstag brachte keine Einigung der Parteien, wie die Anwälte der Klägerin, Oliver Stegmann und Harald Schloßmacher, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage sagten. Nun sei ein Kammertermin für 14. Juni angesetzt.
Die als "Karin Weißenfels" bekannte Frau fordert von Bischof Stephan Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld. Hintergrund ist, dass der Bischof den Klarnamen der unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe vor etwa 40 Mitarbeitenden offengelegt hatte. Die Frau gibt an, dadurch "erheblich retraumatisiert" und "gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt" worden zu sein.
Ackermann unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat die Frau um Entschuldigung. Sie hatte zuvor mehrfach von „geistlichem Missbrauch“ und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er-Jahren berichtet.
Verhandlung in Abwesenheit der Klägerin
Den Rechtsanwälten der Klägerin zufolge lagen die Positionen der Parteien am Donnerstag für einen Vergleich zu weit auseinander. Das Bistum habe in seiner Darstellung des Falls die Rollen vertauscht und von Traumatisierung durch die Klage gesprochen. Auch von einem Rachefeldzug der Klägerin sei die Rede gewesen. Bischof Ackermann und die Klägerin nahmen demnach nicht an der Verhandlung teil.
Missbrauchsbetroffene verklagt Trierer Bischof
Bischof Stephan Ackermann hat ein Missbrauchsopfer vor Mitarbeitern bloßgestellt. Dagegen wehrt sich die Betroffene nun vor Gericht.
In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind Güteverhandlungen üblich. Meistens ordnet ein Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien an. Oft werden solche Auseinandersetzungen durch einen Vergleich erledigt, dem beide Seiten zustimmen müssen.
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