Auseinandersetzung mit Beamten
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Polizeischüler sollen sich in einer Bar gegenüber Beamten unangemessen verhalten haben. Henri Kox erklärt, welche Folgen dies haben könnte.
Auseinandersetzung mit Beamten
Polizeischüler sollen sich in einer Bar gegenüber Beamten unangemessen verhalten haben. Henri Kox erklärt, welche Folgen dies haben könnte.
(lm) – Nach einer Auseinandersetzung in einer Bar zwischen Polizeianwärtern und Polizisten wendet sich der CSV-Abgeordnete Léon Gloden an den Minister für innere Sicherheit, Henri Kox (déi gréng). Er möchte wissen, inwiefern künftige Beamte vor ihrer Aufnahme in den polizeilichen Dienst kontrolliert werden.
Das Einstellungsverfahren von Polizeibeamten sorge in der Regel gleich zu Beginn dafür, dass ungeeignete Kandidaten beziehungsweise Personen, die nicht die zwingend notwendigen moralischen Werte vertreten, abgelehnt werden können. Das Verfahren habe in der Vergangenheit bereits mehrfach sichergestellt, dass solche Bewerber nicht in das Programm aufgenommen werden, erklärt Henri Kox in seiner Antwort.
Wie er in seiner Antwort erläutert, würden Anwärter eines Polizeipostens eine Moraluntersuchung durchlaufen, bevor sie für das Praktikum zugelassen werden. „Diese kann sich jedoch nur auf Sachverhalte beziehen, die vor der Untersuchung stattgefunden haben“, stellt er indes klar.
Disziplinarverfahren und Disziplinarstrafen
Dennoch würden Beamtenanwärter auch nach Aufnahme ins Programm dem Gesetz vom 18. Juli 2018 über das Disziplinarstatut des Personals der Polizei unterliegen. In diesem Gesetz seien beispielsweise Disziplinarverfahren sowie mögliche Disziplinarstrafen festgelegt. So könne der Minister nach einer Stellungnahme des Generaldirektors der Polizei einem Beamten auf Probe seinen Status wieder aberkennen – sofern ein schwerwiegender Grund vorliegt.
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Sollte sich demnach nach der Aufnahme in den „Stage“ herausstellen, dass eine Person doch nicht geeignet ist, kann ihr Status rückläufig wieder entzogen werden. „In solchen Einzelfällen, die während der Probezeit auftreten, können Einzelfallentscheidungen getroffen werden“, so der Minister für innere Sicherheit.
Würde sich also herausstellen, dass die Beamtenanwärter aus den oben genannten Ereignissen moralisch ungeeignet sind, um dem Amt des künftigen Polizisten gerecht zu werden, bestünde nach Aussagen des Ministers die Möglichkeit einer erneuten Moraluntersuchung und gegebenenfalls der Aberkennung des Status als „fonctionnaire-stagiaire“.
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