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Polizeianwärtern kann Status vom Minister aberkannt werden

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Polizeipraktikanten sollen sich gegenüber Beamten unangemessen verhalten haben. Minister Henri Kox erklärt, welche Folgen dies haben könnte.

Unangemessenes Verhalten

Polizeipraktikanten sollen sich gegenüber Beamten unangemessen verhalten haben. Minister Henri Kox erklärt, welche Folgen dies haben könnte.

(lm) - Das Einstellungsverfahren von Polizeibeamten sorgt in der Regel dafür, dass ungeeignete Kandidaten beziehungsweise Personen, die nicht die zwingend notwendigen moralischen Werte vertreten, gleich abgelehnt werden können. Das Verfahren habe in der Vergangenheit bereits mehrfach sichergestellt, dass solche Bewerber nicht in das Programm aufgenommen werden, erklärt der Minister für innere Sicherheit, Henri Kox (déi gréng), in einer parlamentarischen Antwort an den CSV-Abgeordneten Leon Gloden.

Dieser richtet sich aufgrund jüngster Ereignisse, bei denen Beamtenanwärter sich Polizisten gegenüber unangemessen verhalten hätten, an den Minister und möchte wissen, inwiefern künftige Polizisten vor ihrer Aufnahme in den polizeilichen Dienst kontrolliert werden. Wie Kox in seiner Antwort erläutert, würden Anwärter eines Polizeipostens eine Moraluntersuchung durchlaufen, bevor sie für das Praktikum zugelassen werden. „Diese kann sich jedoch nur auf Sachverhalte beziehen, die vor der Untersuchung stattgefunden haben“, stellt er indes klar.

Disziplinarverfahren und Disziplinarstrafen

Dennoch würden Praktikanten auch nach Aufnahme ins Programm dem Gesetz vom 18. Juli 2018 über das Disziplinarstatut des Personals der Polizei unterliegen. In diesem Gesetz seien beispielsweise Disziplinarverfahren sowie mögliche Disziplinarstrafen festgelegt. So könne der Minister nach einer Stellungnahme des Generaldirektors der Polizei einem Beamten auf Probe seinen Status wieder aberkennen - sofern ein schwerwiegender Grund vorliegt. 

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Sollte sich demnach nach der Aufnahme in den Praktikantendienst herausstellen, dass eine Person doch nicht geeignet ist, kann ihr sein Status rückläufig wieder entzogen werden. „In solchen Einzelfällen, die während der Probezeit auftreten, können Einzelfallentscheidungen getroffen werden“, so der Minister für innere Sicherheit. 

Würde sich also herausstellen, dass die Beamtenanwärter aus den oben genannten Ereignissen moralisch ungeeignet sind, um dem Amt des künftigen Polizisten gerecht zu werden, bestünde nach Aussagen des Ministers die Möglichkeit einer erneuten Moraluntersuchung und gegebenenfalls der Aberkennung des Praktikantenstatus.

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