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Tanson will Volladoption öffnen

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Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Eine alleinstehende Mutter hatte gegen eine Entscheidung der Luxemburger Justiz geklagt.

Adoptionsrecht

Ines KURSCHAT

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Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gegen Luxemburg. Eine alleinstehende Mutter hatte gegen eine Entscheidung der Luxemburger Justiz geklagt.

Alleinstehende, unverheiratete und gepacste Partner sollen künftig Kinder voll adoptieren dürfen – sofern dies im Interesse des Kindes ist. Das sind im Kern die Neuerungen, die Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) in ihrem am 31. Mai im Parlament eingereichten Gesetzentwurf vorschlägt. Damit liefert die Grüne, kurz vor den Wahlen, eine überfällige Hausaufgabe ab, die in der Koalitionsvereinbarung festgehalten war. Echte Chancen, umgesetzt zu werden, hat die Reform des Adoptionsrechts in dieser Legislaturperiode aber nicht mehr.

Immer weniger Adoptionen

2016 wurden in Luxemburg lediglich 23 Kinder adoptiert. Das sind halb so viele Kinder als noch vor zehn Jahren. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.

Die Änderungen im Adoptionsrecht waren notwendig geworden, wegen der 2014 eingeführten Homoehe und wegen eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) in Straßburg gegen Luxemburg. Eine ledige Mutter, deren Adoption eines peruanischen Mädchens im Ausland voll anerkannt worden war, war dieselbe Anerkennung von den Luxemburger Behörden versagt worden – mit Folgen für das Kind. Bisher steht im Großherzogtum für alleinstehende Mütter und Väter nur die einfache Adoption offen. Das Urteil wendet sich aber nicht gegen diese Diskriminierung - sondern gegen den Umstand, dass die bereits in einem anderen Land rechtmäßig bewilligte Adoption von Luxemburger Gerichten nicht anerkannt worden war.

Volle und einfache Adoptionen bleiben

Die Unterscheidung in Volladoption und einfacher Adoption wird in Tansons Gesetzesinitiative beibehalten, allerdings soll der Zugang zur Volladoption erweitert und somit die Diskriminierung von unverheirateten und gepacsten Paaren sowie Alleinstehenden behoben werden. 

Bei einer Volladoption bekommt das Kind eine komplett neue Abstammung. Dabei erlöschen sämtliche Rechtsbeziehungen zur Herkunftsfamilie. Zwischen Adoptivkind und Herkunftsfamilie existiert dann kein Verwandtschaftsverhältnis mehr. Für die biologischen Eltern heißt das: Es bestehen keine Rechte und Pflichten mehr gegenüber dem Kind. Die Adoptiveltern bekommen mit der Adoption die volle rechtliche Elternstellung für das Kind. Bei der einfachen (oder schwachen) Adoption haben die biologischen Eltern weiterhin Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.

Ältere Kinder müssten ihrer Adoption zustimmen

Eine weitere Neuerung ist, dass künftig ein Kind, das bereits urteils- und einwilligungsfähig ist, zur geplanten Adoption angehört werden und seiner Adoption zustimmen muss. Damit wird das Recht des Kindes im Sinne der von Luxemburg ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention gestärkt.

ARCHIV - 29.04.2016, Baden-Württemberg, Ettlingen: Eine Hebamme hört die Herztöne eines Babys ab. Die Zahl der Babys, die nicht in Krankenhäusern zur Welt kommen, steigt in Baden-Württemberg. (zu dpa: «Hunderte Babys kommen außerhalb von Kliniken zur Welt») Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Kinder haben das Recht, zu wissen, wo sie herkommen

Der Staatsrat kritisiert den Gesetzentwurf zum Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft von Justizministerin Sam Tanson als zu ungenau.

Neben dem bereits bestehenden minimalen Altersabstand von 15 Jahren zwischen adoptiertem Kind und adoptierenden Eltern führt die Reform außerdem einen zusätzlichen maximalen Altersabstand von 45 Jahren ein, der allerdings vom Gericht im Einzelfall, sollte dies im Interesse des Kindes sein, ausgehoben werden kann.

Die Reform des Adoptionsrechts wurde von Institutionen wie dem Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher in den vergangenen Jahren wiederholt angemahnt.

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