Koblenz / Saarlouis
Erst zum 30. Todestag Samuel Yeboahs hat die Stadt Saarlouis eine Gedenktafel am Tatort im Stadtteil Fraulautern aufgestellt. Foto: Michael Merten
Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis-Fraulautern vor 32 Jahren hat die Verteidigung eine Strafe von höchstens vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Angeklagte Peter Werner S. sei bei dem damaligen Brandanschlag nicht Einzeltäter, sondern vielmehr Mitläufer gewesen, sagten die Anwälte des 52-Jährigen am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in ihrem Plädoyer. Er sei daher nur für Beihilfe zum Mord, zu versuchten Morden sowie zu besonders schwerer Brandstiftung zu verurteilen.
Die Verteidigung blieb bei der Version, die der Angeklagte auch schon in seinem Geständnis wiedergegeben hatte: Das Feuer habe ein damaliger Bekannter aus der Neonazi-Szene, Heiko Sch., gelegt. „Er war als Unterstützung dabei“, sagte sein Anwalt zur Rolle des Angeklagten. Mittlerweile habe er sein damaliges Verhalten reflektiert und sich kritisch damit auseinandergesetzt.
Das völlig ausgebrannte Zimmer von Samuel Yeboah. Foto: Landespolizeipräsidium Saarland
Laut Anklage soll der Deutsche vor 32 Jahren, am 19. September 1991, die Einrichtung für Asylbewerber in dem Saarlouiser Stadtteil hingegen selbst angezündet und so den 27-jährigen Asylbewerber Samuel Yeboah ermordet haben. Der Ghanaer war wenig später in einem Saarlouiser Krankenhaus an schwersten Brandverletzungen gestorben.
In dem Prozess plädierten sowohl Anklage als auch Verteidigung für die Anwendung von Jugendrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Damit liegt die Höchststrafe in diesem Prozess bei 10 Jahren. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahre möglich.
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Die Anklage hatte am Montag neun Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Wegen des nächtlichen Brandanschlags wirft die Bundesanwaltschaft dem Angeklagten zudem versuchten Mord in 20 Fällen vor. Das Feuer habe das damalige Mitglied der Neonazi-Szene aus rassistischer Gesinnung gelegt.
Das Urteil in dem seit November 2022 laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz soll voraussichtlich am 9. Oktober verkündet werden.