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In zwölf Wochen wird gewählt. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten zur Teilnahme, als am 11. Juni zur Urne zu schreiten.
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In zwölf Wochen wird gewählt. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten zur Teilnahme, als am 11. Juni zur Urne zu schreiten.
(SH) - Am 11. Juni werden in den einzelnen Kommunen des Großherzogtums die neuen Gemeinderäte gewählt. In Luxemburg besteht Wahlpflicht, demnach müssen die Bürger ihre Stimme abgeben. Wer jedoch zum Termin in knapp zwölf Wochen verhindert ist, kann auf die Briefwahl zurückgreifen. Die Anträge dafür können von heute an eingereicht werden.
Die Briefwahl beantragen kann jeder, der in den Wählerverzeichnissen eingetragen ist. Die Anfrage kann online über guichet.lu erfolgen oder per Post mittels eines Schreibens an die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Antragsteller eingetragen ist. Wichtig ist, dass der Antrag Namen und Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie den Wohnsitz und die Adresse, an die die Wahlbenachrichtigung zu schicken ist, enthält.
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Der Antrag kann frühestens zwölf Wochen vor dem Wahldatum - demnach am 20. März - gestellt werden. Als spätester Termin gelten 25 Tage vor den Wahlen, demnach der 17. Mai. Wer sein Einberufungsschreiben an einer Adresse im Ausland in Empfang nehmen will, muss länger im Voraus planen: Dann gilt eine Frist von 40 Tagen vor der Wahl, demnach der 2. Mai.
Das Einberufungsschreiben wird dem Wähler spätestens 15 Tage (30 Tage bei einer Adresse im Ausland) vor den Wahlen per Einschreiben zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung enthält neben einer Kandidatenliste und den Anweisungen für den Wähler einen Stimmzettel, einen Wahlumschlag sowie einen Versandumschlag, auf dem Wahllokal, Antragsnummer, Nachname, Vorname und Anschrift des Wählers angegeben sind.
Die Umschläge müssen bis spätestens am 11. Juni beim angegebenen Wahllokal eingehen.
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