Wohnhäuser in der Grünzone
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Wer in der Vergangenheit für sein Umbauprojekt in der Grünzone keine Genehmigung erhielt, kann jetzt einen neuen Versuch starten.
Wohnhäuser in der Grünzone
Michèle GANTENBEIN
Ende August waren alle Augen auf das Umweltministerium gerichtet - zum einen wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs, in dem die Richter dem Environnement vorwerfen, das Naturschutzgesetz zu strikt anzuwenden und damit gegen die Verfassung und gegen die Menschenrechte (Schutz des Besitzes) zu verstoßen.
Richter: Anwendung des Naturschutzgesetzes ist verfassungswidrig
Die Cour administrative wirft dem Umweltministerium eine verfassungs- und menschenrechtswidrige Anwendung des Naturschutzgesetzes vor.
Auf Antrag der CSV hat sich Umweltministerin Joëlle Welfring (Déi Gréng) am Montag den Fragen der Mitglieder der parlamentarischen Umweltkommission gestellt. Die Opposition verlangt nicht nur eine weniger strikte Anwendung des Naturschutzgesetzes, sondern Anpassungen am Gesetz. Die hatte Joëlle Welfring ohnehin bereits im August in Aussicht gestellt. Sie betreffen in erster Linie Artikel 7 über bestehende Konstruktionen - zum Beispiel Wohnhäuser - in der Grünzone.
Es ist wichtig, Klarheit zu schaffen für Menschen, die in der Grünzone wohnen, und gleichzeitig ein starkes Gesetz zu haben.
François Benoy (Déi Gréng), Vorsitzender der Umweltkommission
Wie der Vorsitzende der Umweltkommission, François Benoy (Déi Gréng), am Montag nach der Sitzung erklärte, wartet das Umweltministerium nicht bis zur Gesetzesänderung, sondern trägt dem Urteil auch jetzt bei Genehmigungsanträgen Rechnung. Ziel sei es weiter, diese Änderungen noch in diesem Jahr vorzulegen und sie so schnell wie möglich zu verabschieden, so Benoy. Was aller Voraussicht nach nicht geändert wird, ist der 2018 im Gesetz verankerte Recours en annulation. Die Richter werden weiterhin nur die Möglichkeit haben, Entscheidungen des Umweltministeriums zu annullieren statt, wie früher, eine Entscheidung anstelle des Ministeriums zu treffen. Wichtig sei, so Benoy, Klarheit zu schaffen für Menschen, die in der Grünzone wohnen, und gleichzeitig ein starkes Gesetz zu haben.
Bürger können neuen Antrag einreichen
Max Hahn (DP) begrüßte, dass die Ministerin bei neuen Anträgen das Urteil bereits anwendet „und die Menschen, deren Antrag abgelehnt worden ist, auffordert, innerhalb von drei Monaten einen Recours gracieux einzureichen beziehungsweise einen neuen Antrag zu stellen, sollte die dreimonatige Frist abgelaufen sein“, so der DP-Abgeordnete. Weiter begrüßte er die Bereitschaft der Ministerin, auch noch über andere Punkte diskutieren zu wollen.
Die Umweltministerin muss proaktiv kommunizieren und den Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde, mitteilen, wie sie vorgehen sollen, um eine Genehmigung zu bekommen.
Martine Hansen, Co-Fraktionspräsidentin der CSV
Die CSV fordert bei der Anpassung von Artikel 7, dass der erste Paragraf aus dem Gesetz gestrichen wird, „weil dieser Paragraf einen enormen Spielraum für Willkür bietet“, so Co-Fraktionspräsidentin Martine Hansen. Artikel 7(1) ist der Artikel, mit dem die frühere Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) die Genehmigungen für den Umbau des Gartenhauses des früheren grünen Bürgermeisters und Abgeordneten Roberto Traversini gerechtfertigt hat. In Artikel 7(1) heißt es: “Wenn ein bestehendes Gebäude in der Grünzone den Charakter eines Standortes gefährdet, kann der Minister anordnen, dass sein äußeres Erscheinungsbild so verändert wird, dass es mit der Umgebung harmoniert."
Recours en réformation
Die CSV fordert weiter, dass der vor 2018 übliche Recours en réformation wieder eingeführt wird, um die Rechte der Bürger vor Gericht zu stärken. Außerdem soll das Umweltministerium eine proaktive Kommunikation betreiben „und den Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde, mitteilen, wie sie vorgehen sollen, um eine Genehmigung zu bekommen“.
Als katastrophal bezeichnete Martine Hansen den Umstand, dass seit der Einführung des Naturschutzgesetzes immer noch großherzogliche Verordnungen fehlen. Diese seien wichtig, um Rechtssicherheit zu haben. Eine Verordnung betrifft Bauprojekte in der Grünzone. Die Verordnung existiert als Entwurf, trat aber nie in Kraft und ist laut dem Gutachten des Straatsrates vom Dezember 2021 verfassungswidrig. Dennoch wurden Kriterien aus dem Projet de règlement grand-ducal in der Praxis angewendet, wie im Beispiel eines Pferdehalters. Hansen möchte, dass die Ministerin der Umweltkommission das überarbeitete Projet de règlement grand-ducal zeitgleich mit den Änderungen am Naturschutzgesetz vorlegt.
Der ADR-Abgeordnete Fred Keup fand die Aussagen der Ministerin etwas zu schwammig. Er habe klare Ankündigungen erwartet. „Ich habe nicht das Gefühl, dass sie viel ändern möchte. Dabei wäre gerade jetzt, wo das Gesetz überarbeitet wird, der richtige Moment, eine ganze Reihe von Punkten anzupassen.“
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Auch Myriam Cecchetti (Déi Lénk) bezeichnete es als positiv, „dass das Gesetz so schnell wie möglich überarbeitet wird und die Menschen einen neuen Antrag für ihr Projekt einreichen können“. Sie forderte aber auch, „dass das Gesetz grundlegend untersucht wird, damit die Willkür endlich aufhört“.
Die LSAP-Abgeordnete Cécile Hemmen war sehr zufrieden mit der Einsicht der Ministerin und dem Ergebnis der Sitzung. Aus Gründen der Gerechtigkeit ist der LSAP-Abgeordneten wichtig, „dass die Menschen, die in der Vergangenheit einen negativen Bescheid bekamen, nun rückwirkend und ohne großen administrativen Aufwand eine Genehmigung erhalten“.
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