In der Hauptstadt
Foto: Guy Jallay
Laut Verwaltungsgericht sei nicht erbracht, in welcher Funktion die beiden Gemeinderäte agieren. Im März ziehen wieder Agenten durch die Straßen.
In der Hauptstadt
David THINNES
Die Diskussionen um den Einsatz privater Sicherheitsfirmen auf dem Gebiet der Hauptstadt geht in die nächste Runde: Das Verwaltungsgericht hat in erster Instanz zwei Klagen von der Sektion déi Lénk Stad abgewiesen.
Visiert waren einerseits der Schöffenrat der Stadt Luxemburg, andererseits Innenministerin Taina Bofferding (LSAP). Seit Dezember 2020 kontrollieren Agenten von privaten Sicherheitsfirmen im Bahnhofsviertel, Bonneweg und in der Oberstadt.
Die beiden Räte von déi Lénk, Ana Correia da Veiga und Guy Foetz, zweifelten an, dass der Einsatz dieser Firmen gesetzes- und verfassungskonform sei. Sie hatten sich auch an Taina Bofferding gewandt. Diese hatte in einem Brief unter anderem geantwortet, dass sie die Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg um eine „präzisere Definition der Aktivitäten“ gebeten habe. Dies reichte Correia da Veiga und Foetz nicht.
Der Hundebiss beschäftigt die Politik
Opposition und Majorität waren sich von Beginn an beim Thema private Sicherheitsleute nicht einig. Dieser Vorfall verstärkt diese Position nun.
Im Urteil der Richter heißt es, dass beide Kläger nicht ausreichend bewiesen haben, warum sie in diesem Dossier etwas unternehmen wollen - auf persönlichem Plan oder im Rahmen ihrer offiziellen Funktion.
In einer Pressemitteilung schreiben die beiden Gemeinderäte nun, dass „Lydie Polfer weiter das Gesetz brechen kann“. Sie wollen das Urteil analysieren und dann entscheiden, ob sie innerhalb von 40 Tagen Einspruch einlegen wollen.
Momentan läuft eine neue Ausschreibung. Von März dieses Jahres an sollen dann wieder Wachleute privater Sicherheitsfirmen im Bahnhofsviertel, der Oberstadt und Bonneweg zirkulieren. Dies wäre laut Ausschreibung dann für ein Jahr, was eine Gesamtanzahl von 2.410 Stunden bedeutet.
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