Kusel
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Der Strafbefehl gegen die Ehefrau des verurteilten Polizistenmörders wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Jagdwilderei ist rechtskräftig geworden.
Kusel
Der Strafbefehl gegen die Ehefrau des verurteilten Polizistenmörders wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Jagdwilderei ist rechtskräftig geworden.
(dpa/lrs) – Der Strafbefehl gegen die Ehefrau des verurteilten Polizistenmörders von Kusel wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Jagdwilderei und Verstoßes gegen das Waffengesetz ist rechtskräftig geworden. Es sei innerhalb der Frist kein Einspruch dagegen bei Gericht eingegangen, teilte der Direktor des Gerichts am Dienstag in Kusel mit. Der Verteidiger habe zudem den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt. Die Frau wurde demnach zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Laut Strafbefehl hatte sie ihrem Mann erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Jagd überlassen, obwohl dieser zur Nutzung der Waffen nicht berechtigt gewesen war. Der 39-Jährige besaß seit März 2020 keinen Jagdschein mehr. Zuvor hatte er Waffen, die ihm gehörten, Erwerbsberechtigten überlassen müssen. Einen Teil davon hatte er seiner Ehefrau, die auch Jägerin ist, gegeben. Dadurch habe er weiter Zugang zu Waffen gehabt, hieß es vom Gericht.
Freispruch für verurteilten Polizistenmörder in Wilderei-Prozess
In dem Prozess ging es um einen Vorfall von September 2017, bei welchem der 39-Jährige laut Anklage ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben soll.
Der 39-Jährige war Ende November 2022 vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel (Westpfalz) die beiden Polizisten bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Strafbefehl ist laut Amtsgericht Kusel auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erlassen worden. Er umfasse auch die Einziehung bestimmter Waffen.
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